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Nach dem großen Krach.

 

Ein Unfall ist ein plötzliches, unvorhergesehenes, zeitlich- und örtlich bestimmbares, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis bei dem eine natürliche Person (Körperschaden) oder eine Sache (Sachschaden) einen Schaden erleidet (vgl. BGH 8, 264; 12, 255; 24, 383).

 

Am allerbesten ist es, wenn Sie Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht unmittelbar nach dem Verkehrsunfall einschalten. Verweisen Sie alle anderen Beteiligen direkt an Ihren Anwalt, so können Sie sich nicht in Widersprüche verstricken oder gar ein Schuldanerkenntnis abgeben. Machen Sie keinerlei Angaben betreffend den Hergang gegenüber den anderen Unfallbeteiligten, gegenüber Zeugen oder gegenüber der Polizei. Derartige Äußerungen sind im Nachhinein sehr schwer zu korrigieren, auch wenn Sie sich nach dem Ereignis in einer Art Schockzustand fühlten.

 

Wir übernehmen für Sie die Unfallregulierung und klären ab, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie diese durchgesetzt werden können. Es gibt hier eine Unzahl von durchaus kniffeligen Fragen zu beantworten, die selbst erfahrende Rechtsanwälte anderer Rechtsgebiete nicht sicher beantworten können. Da in aller Regel die gegnerische Versicherung sämtliche Anwaltskosten tragen muss, sollten Sie sich selbst nicht mit der Regulierung Ihres Verkehrsunfalls belasten.

 

Hier die wichtigsten Dinge, die Sie unmittelbar nach dem Unfall beachten sollten:

 

Sichern Sie zuallererst sich selbst und dann die Unfallstelle ab.

2  Verlassen Sie hierzu unbedingt die Gefahrenzone.

3  Kümmern Sie sich um Verletzte und leisten Sie Erste Hilfe.

4  Verständigen Sie, sofern erforderlich, die Polizei und die Feuerwehr (Rettungsdienst)

5  Lassen Sie sich nicht vom Unfallgegner oder anderen Beteiligten beeinflussen.

6  Bleiben Sie ruhig. Geben Sie keinerlei Schuldanerkenntnisse ab, sondern verweisen Sie

    auf Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht und Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung.

 

Versuchen Sie, sofern möglich und sinnvoll die Fahrzeuge in ihren Endstellungen zu belassen und verändern Sie nichts an der Unfallstelle. Lediglich bei Bagatellschäden oder völlig klaren Situationen wie beispielsweise einem zweifelsfreien Auffahrunfall können Sie die Fahrzeuge wegfahren. Für diesen Fall machen Sie aber bereits vorher eine Skizze in dem Sie die Endstellung der Fahrzeuge und eventuelle Spuren einzeichnen und die Entfernungen zu markanten Punkten eintragen. Machen Sie am besten Fotos. Fast alle Handys besitzen heutzutage eine Fotofunktion.

 

Füllen Sie einen Unfallbericht aus auf dem die Fahrzeuge mit Kennzeichen eingetragen sind. Notieren Sie sich den Namen und die Anschrift des Gegners und lassen Sie sich am besten den Führerschein oder Personalausweis beziehungsweise auch den Fahrzeugschein zeigen. Schreiben Sie sich weiter die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Gegners auf.

 

Wenn der Unfallgegner aus dem Ausland kommt, lassen Sie sich die "grüne Versicherungskarte" geben. Nur so lassen sich sicher die Ansprüche gegenüber der ausländischen Versicherung durchsetzen.

 

Sollte vor Ort ein Polizeiprotokoll angefertigt werden, überprüfen Sie die Angaben darin genau und bestehen Sie auf eventuellen Korrekturen.

 

Nehmen Sie vor Ort keinerlei Angebote von selbsternannten Unfallhelfern an. Oft versuchen Abschleppunternehmen Sie an Sachverständige, Anwälte oder auch Reparaturwerkstätten zu vermitteln. Unterschreiben Sie hier nichts!

 

Lassen Sie sich auch von der Versicherung des Unfallgegners nicht beeinflussen, wenn diese direkt nach dem Unfall Kontakt mit Ihnen aufnimmt oder versucht aufzunehmen. Klären Sie diese Angelegenheit auf alle Fälle mit Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dieser sorgt dafür, dass der Unfall zu Ihrer Zufriedenheit reguliert wird. Lassen Sie sich insbesondere von der gegnerischen Versicherung auch nicht einen Sachverständigen "aufschwatzen". Sie haben die freie Anwalts- und Sachverständigenwahl und selbstverständlich auch die freie Wahl der Reparaturwerkstatt.

 

 

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